• Platzordnung


      Platzordnung



    •        Disziplin, Rücksicht, Mitarbeit und Unterstützung sind oberster 

      Grundsatz im Hundesport.

      • Vor der Benutzung der Platzanlage haben die Hundeführer/innen dafür zu sorgen, dass die Hunde ausreichend Gelegenheit hatten sich zu lösen.

      • Innerhalb der Platzanlage ist darauf zu achten, dass die Hunde nicht markieren.

      • Nur vollständig geimpfte Hunde dürfen auf den Platz geführt werden.

      • Hunde mit ansteckenden Krankheiten (Virusinfektionen etc.) dürfen nicht auf den Platz gebracht werden.

      • Es muss eine Haftpflichtversicherung für jeden Hund bestehen.

      • Hunde müssen so geführt werden, dass sie keine Gefahr für andere darstellen.

      • Läufige Hündinnen dürfen grundsätzlich am Training teilnehmen,  jedoch nur in Absprache mit dem Übungsleiter.

      • Aggressive oder verhaltensauffällige Hunde sind nur nach Absprache mit dem Übungsleiter auf den Platz zu bringen.

      • Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden mit Platzverbot geahndet.

      • Anordnungen von Übungsleitern und/oder Aufsichtspersonal ist Folge zu leisten.

      • Sportliches Verhalten, dem eigenen Hund gegenüber – sowie anderen Trainierenden, wird vorausgesetzt.

      • Das Rauchen auf dem Übungsgelände ist während des Trainings untersagt.




             Disziplin, Rücksicht, Mitarbeit und Unterstützung sind oberster 

      Grundsatz im Hundesport.

      • Vor der Benutzung der Platzanlage haben die Hundeführer/innen dafür zu sorgen, dass die Hunde ausreichend Gelegenheit hatten sich zu lösen.

      • Innerhalb der Platzanlage ist darauf zu achten, dass die Hunde nicht markieren.

      • Nur vollständig geimpfte Hunde dürfen auf den Platz geführt werden.

      • Hunde mit ansteckenden Krankheiten (Virusinfektionen etc.) dürfen nicht auf den Platz gebracht werden.

      • Es muss eine Haftpflichtversicherung für jeden Hund bestehen.

      • Hunde müssen so geführt werden, dass sie keine Gefahr für andere darstellen.

      • Läufige Hündinnen dürfen grundsätzlich am Training teilnehmen,  jedoch nur in Absprache mit dem Übungsleiter.

      • Aggressive oder verhaltensauffällige Hunde sind nur nach Absprache mit dem Übungsleiter auf den Platz zu bringen.

      • Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden mit Platzverbot geahndet.

      • Anordnungen von Übungsleitern und/oder Aufsichtspersonal ist Folge zu leisten.

      • Sportliches Verhalten, dem eigenen Hund gegenüber – sowie anderen Trainierenden, wird vorausgesetzt.

      • Das Rauchen auf dem Übungsgelände ist während des Trainings untersagt.